Erläuterung Mustertext
Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom AG gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem AG unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich mitzuteilen; der AG bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
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