Beschreibung
Werden durch Änderungen des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des AG die Grundlagen der Preises für im Vertrag vorgesehene Leistungen geändert, so sind neue Preise unter Berücksichtigung der Mehr- und/oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.