Erläuterung Mustertext
Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des AG zu beschaffen hat, sind dem AG nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.
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