Erläuterung Mustertext
Kommt der AN der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach, so stehen dem AG verschiedene Mängelansprüche zu. Er kann u. a. die Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer auf Kosten des Ursprungs- Auftragnehmers vornehmen lassen. In diesem Fall müsste der AG allerdings finanziell in Vorleistung treten. Um dies zu vermeiden, steht dem AG ein Vorschussanspruch in Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten gegen den Ursprungs-AN zu.
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