Erläuterung Mustertext
Wird die Ausführung für voraussichtlich längere Dauer unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die dem AN bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind.
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