Erläuterung Mustertext
Gemäß § 2 Abs. 10 VOB/B werden Stundenlohnarbeiten nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. Die Unterzeichnung von Regiezetteln ersetzt nicht die vertragliche Vereinbarung, sondern bescheinigt lediglich Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
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